Urteil VDS – Bewertung von Digitalcourage
Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig die Frage über die Rechtmäßigkeit des deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung an den EU-Gerichtshof abgegeben. Bis zur Entscheidung des Gerichtshofs hat das Bundesverwaltungsgericht die Revisionsverfahren ausgesetzt. (https://www.bverwg.de/pm/2019/66)
Die von Digitalcourage, dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung und prominenten Mitbeschwerdeführenden ist davon nicht betroffen. Die Klage ist weiterhin beim Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe anhängig. Bürgerinnen und Bürger können die Verfassungsbeschwerde online unterstützen:
https://digitalcourage.de/weg-mit-vds
Vom EuGH wird für Anfang 2020 eine Entscheidung über Klagen mehrerer EU-Mitgliedsländer erwartet. Digitalcourage warnt vor neuer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU.
„Wir wünschen uns, dass sich die Bundesregierung, speziell das Justiz- und Innenministerium, für eine massenüberwachungsfreie Lösung in der EU einsetzen,“ sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Alles, was wir aktuell auf EU-Ebene sehen ist, dass Regierungen der EU-Länder einen kompromisslosen Kurs in Richtung Massenüberwachung fahren. Grundrechte und Urteile werden ignoriert – Deutschland macht mit.“
Die Pläne für eine Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene sind eine akute Bedrohung für die Grundrechte aller Menschen. Mit einer, bereits vom Bundesverfassungsgericht angenommen, Verfassungsbeschwerde will Digitalcourage das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung entgültig kippen – auch auf EU-Ebene.
„Ununterbrochen werden Überwachungsgesetze beschlossen und ausgebaut, aber so gut wie nie abgebaut oder zurückgenommen.“ sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Jede Überwachungsmaßnahme muss im Kontext aller bestehenden Gesetze gesehen werden: Die Grenzen von Demokratie und Rechtsstaat sind längst erreicht – wir brauchen eine Übersicht aller Maßnahmen gegen die Bevölkerung, eine sogenannte Überwachungsgesamtrechnung.“
https://digitalcourage.de/ueberwachungsgesamtrechnung
https://digitalcourage.de/ueberwachungsgesamtrechnung/einfuehrung
Grundrechte-Standard der EU massiv bedroht
Die Datenschutz- und Grundrechteorganisation Digitalcourage warnt vor der Wiedereinführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in der EU. Nach Einschätzung von Digitalcourage droht in drei getrennten EU-Verfahren die Legalisierung von anlassloser Massenüberwachung von Kommunikationsdaten.
Mehr Informationen:
https://digitalcourage.de/blog/2019/achtung-vorratsdatenspeicherung-es-wird-ernst
Vorratsdatenspeicherung: Weitere Etappen
Es gibt weitere gerichtliche Etappen, in denen über die Vorratsdatenspeicherung auf Bundes- und auf EU-Ebene entschieden wird. Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit elf Verfassungsbeschwerden anhängig und für Dezember 2019 beziehungsweise Januar 2020 wird am EuGH die Meinung des Gutachters, des sogenannten Generalanwalts, erwartet. Die Entscheidung des EuGH wird erst mehrere Wochen danach erwartet.
Bereits 2014 hat der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt.
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